Herzsport mit Verordnung oder als Selbstzahler
zu unserer Abteilung gehören seit über 20 Jahren auch zwei Herzportgruppen. Die Herzsportgruppen werden primär von Patienten mit Herz-Kreislauferkrankungen besucht und die Kosten werden meist über eine ärztliche Verordnung (Verordnung 56) von der Krankenkasse bewilligt und bezahlt. Aktuell haben wir die Möglichkeit in diese Gruppen auch Teilnehmer aufzunehmen, die keine weiterlesen Herzsport mit Verordnung oder als Selbstzahler